Einwohnermeldeamt
Das Melderegister sagt, wo eine Person gemeldet ist oder war. Eine einfache Auskunft an Dritte ist eng geregelt. Name und Anschrift gibt es nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Für eine Herkunftssuche reicht oft schon die Bestätigung eines früheren Wohnorts, weil davon der nächste Antrag abhängt: Standesamt, Archiv, Friedhof.
Auch hier gilt: den Antrag stellt häufig die berechtigte Person. Wir sagen vorher, was er kostet.