Zusammenarbeit
Das Honorar beträgt [Honorar] Euro je gesuchter Person. Es wird fällig mit der schriftlichen Ergebnismitteilung.
Erfolg ist die belegte Identifizierung: ein Name, ein zweiter Anker wie Geburtsdatum, Geburtsort oder ein Aktenfund, und die Quelle der Belege. Ein Sterbebeleg mit derselben Identifizierung ist ein Erfolg. Die Frage war, wer die Person ist.
Kontakt, Antwort und ein Treffen gehören nicht zum Erfolg. Die andere Person entscheidet über Kontakt. Eine gefundene Person löst das Honorar aus. Eine daneben nicht gefundene Person löst keines aus.
Geschwister sind ein eigener Auftrag. Kommt keine Identifizierung zustande, entfällt das Honorar.
Auslagen für Urkunden, Archivgebühren und Porto entstehen nur nach einem genannten Betrag und deiner Freigabe in Schriftform. Danach bekommst du den Beleg. Ohne Freigabe kein Antrag. Auslagen bleiben fällig, auch wenn kein Erfolg eintritt.
Voraussetzungen
Du bist volljährig und suchst deine eigene Herkunft. Eine Suche für eine andere Person nur mit Vollmacht.
Viele Ämter geben Urkunden nur an die berechtigte Person heraus. Wir bereiten vor und begleiten. Den Antrag stellst oft du.
Gefundene Personen werden nicht gegen ihren Willen angeschrieben und nicht im Forum benannt.
Wir leisten keine Therapie, keine Rechtsberatung und keine Adoptionsvermittlung. Wir gehen den Aktenweg der Herkunftssuche.